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Internationalistisches Bündnis

Bericht zum Prozess des InterBündnis gegen die Sparkasse Witten

15 Freunde und Unterstützer des Internationalistischen Bündnisses verfolgten am Donnerstag 31. Januar im Amtsgericht Witten den Prozess des InterBündnis gegen die Kündigung des Kontos durch die Sparkasse Witten. Vertreter vom Frauenverband Courage aus Witten und Hattingen, vom kommunalen Wahlbündnis AUF Witten, vom Jugendverband REBELL, der MLPD, Linkem Forum Bergisches Land, Bundesweiter Montagsdemo und ein Aktivist der VVN/BDA aus Bochum sowie weitere Einzelpersonen brachten aktiv ihre Solidarität ein. In der kurzen Kundgebung vor dem Prozess informierten Ulja Serway und Heinz Vöhringer von der zentralen Koordinierungsgruppe des InterBündnis über die Hintergründe des Verfahrens, der regelrechten Kampagne des Zionisten und bekennenden Antideutschen Stefan Laurin und Weiteren und seinen Rufmordmethoden gegen Kritiker der rassistischen, nationalistischen Besatzungspolitik der israelischen Regierung in Palästina. Die Sparkasse hatte doch glatt auf dessen Denunziation hin dem InterBündnis das Konto gekündigt und behauptet, sie könne eine Finanzierung terroristischer Aktivitäten über das Konto des InterBündnis nicht ausschließen, weil im Bündnis auch Sympathisanten der PFLP (Volksfront zur Befreiung Palästinas mitarbeiten). Das ist eine weitgehende Verweigerung eines demokratischen Rechts für die Bewegung des Internationalistischen Bündnisses, dass gegen die Rechtsentwicklung der Regierung und der bürgerlichen Parteien kämpft und inzwischen 34 Trägerorganisationen und über 26.000 Einzelpersonen als Unterstützer umfasst, darunter neben zwei palästinensischen Vereinen und Bürgergruppen (Demokratisches Komitees Palästinas e.V. und Sympathisanten der PFLP) auch mehrere jüdische Persönlichkeiten.

Der Richter stellte im ca. 20 Minuten dauernden Prozess anfangs unmissverständlich heraus, dass sich die Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts an das Grundgesetz und den Gleichheitsgrundsatz halten müsse. Das InterBündnis und sein Anwalt Frank Stierlin wiesen die empörenden Unterstellungen einer potenziellen Zweckentfremdung des Kontos zurück und griffen die Methode der Kontokündigungen als politische Kampfmittel an.

Das InterBündnis steht für die Solidarität mit dem palästinensischen Befreiungskampf gegen die Besatzung und Unterdrückung durch den israelischen Staat und kritisieren seine Diffamierung als Terrorismus. Dieser Befreiungskampf um Selbstbestimmung ist völlig gerechtfertigt und auch durch mehrere UN-Resolution legitimiert. Das InterBündnis fordert die Streichung der PFLP, die auch Mitglied der von den Vereinten Nationen anerkannten PLO als Repräsentantin des palästinensischen Volkes ist, von den politisch instrumentalisierten Terrorlisten der EU und der USA. Die PFLP, existiert und agiert allerdings in Deutschland nicht und ist keine Trägerorganisation im InterBündnis ist. Schon das macht die konstruierte Behauptung unmöglich, dass das Konto für die unterstellte Umleitung von Geldern genutzt werden könnte. Der Vertreter der Sparkasse brachte nichts Neues ein – wie auch, es gibt ja keinerlei konkreten sachlichen Anhaltspunkt für eine Kontokündigung – und wiederholte nur ihre Gebundenheit an Regularien der EU, die die PFLP auf ihre Terrorliste gesetzt hat, an die sie sich halten müssten. Das Urteil wird am 21. März verkündet. Wir sind gespannt, welcher politischen Argumentation der Richter folgen wird. Wir werden dann darüber berichten. Egal wie es ausgehen wird, Vielen Dank an alle Unterstützer und an alle Spender für die Kosten des Prozesses.
Die Kontokündigung muss vom Tisch!

Die Solidarität mit dem palästinensischen Befreiungskampf ist gerechtfertigt!

Hoch die Internationale Solidarität!