des Internationalistischen Bündnisses fortschrittlicher und revolutionärer Kräfte in Deutschland („Internationalistisches Bündnis“)
Beschlossen auf dem Kongress am 2. Oktober 2016 in Berlin, aktualisiert und erweitert durch den 2. Kongress am 12. November 2017 in Wuppertal
1. Die internationalistischen, klassenkämpferischen, antifaschistischen, ökologischen und revolutionären Kräfte der Arbeiter-, Frauen-, Jugend- und Umweltbewegung müssen enger zusammenarbeiten! Denn ohne Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse kann in der heutigen Zeit kein einziges grundlegendes Problem gelöst werden. Diesem strategischen Blick für die Zukunft der Menschen fühlen wir uns verpflichtet und wollen die Zersplitterung des revolutionären Potenzials in Deutschland überwinden. Wir entwickeln eine organisierte Zusammenarbeit auf der Grundlage des Kampfes in den vielfältigen Fragen, in denen Einigkeit besteht.
2. Die gesellschaftliche Polarisierung ist die Stunde der fortschrittlichen und revolutionären Kräfte, wenn sie sich zusammenschließen. Wir bekämpfen die reaktionäre Politik der nach rechts gerückten Regierungen und ultrareaktionäre und faschistische Kräfte. Gemeinsam können wir einen gesellschaftlich relevanten, klaren fortschrittlichen und revolutionären Pol bilden, der Anziehungskraft auf die Massen entfalten wird. Dafür nutzen wiru.a. Wahlbeteiligungen und kandidieren als „Internationalistische Liste/
3. Gegenseitige Achtung, Unterstützung und Zusammenarbeit! Alle beteiligten Organisationen behalten Eigenständigkeit und übernehmen zugleich die Verantwortung für den Erfolg der gemeinsamen Arbeit. Sie entscheiden jeweils selbst, an welchen Aktivitäten oder Veröffentlichungen des Bündnisses sie sich beteiligen. Sie behalten das Recht, ihre eigenständige Arbeit durchzuführen. Eingegangene Verpflichtungen werden aber zuverlässig erfüllt. Jeder Beteiligte kann Vorschläge für gemeinsame Projekte einbringen.
4. Wir arbeiten auf Augenhöhe und demokratisch zusammen. Alle beteiligten Kräfte sind gleichberechtigt. Vereinbarungen sollen einvernehmlich im Wege des Konsensprinzips getroffen werden. Bei Respektierung ideologisch-politischer Meinungsverschiedenheiten kann jedoch in Fragen von praktischer Notwendigkeit und wenn nach erschöpfender Diskussion kein Konsens hergestellt werden konnte, eine Mehrheitsentscheidung herbeigeführt werden. Bei tagespolitischen Fragen ist eine Mehrheit von 50 Prozent, bei programmatischen Fragen eine 80 Prozent-Mehrheit notwendig.
5. Wir pflegen eine demokratische und solidarische Streitkultur. Keine öffentlichen Angriffe auf andere Beteiligte und keine Einmischung in die inneren Angelegenheiten beteiligter Organisationen. Wir sehen die praktische Zusammenarbeit auch als Grundlage für eine intensive Diskussion der beteiligtenKräfte für eine Vereinheitlichung über weitergehende inhaltliche Fragen.
7. Die Bündniskongresse wählen einen Bündnis-Rat, der aus den hauptsächlichen beteiligten Organisationen und Strömungen und einigen Einzelpersonen besteht. Der Bündnis-Rat kann Entscheidungen treffen auf Grundlage der Bündniskongresse und der beschlossenen Dokumente (Manifest, Grundsätze, Grundlagen und Strukturen). Der Bündnis-Rat trifft sich in der Regel alle drei Monate. Er bestimmt eine zentrale Koordinierungsgruppe, die sich ca. alle 6 Wochen trifft und die Umsetzung der Beschlüsse desBündnis-Rats koordiniert.
8. Die Plattformen wählen sich Koordinierungen und legen ihre Arbeitsweise, Rhythmus ihrer Treffen fest. Organisationen und Personen sind eingeladen, auf Grundlage der Prinzipien des Internationalistischen Bündnisses in Plattformen mitzuarbeiten.
9. Kommunalpolitik ist Bestandteil unserer Grundsätze und unserer Arbeit. Sinnvolle Verbesserungen, berechtigte Proteste, politischer Widerstand soll sich in der Arbeit des Bündnisses jederzeit öffentlich erkennbar widerspiegeln und überregionalen und regionalen Organisationsformen die Möglichkeit geben, im Bündnis selbst aktiv mitzuwirken.
10. Das Bündnis ist finanziell unabhängig. Der Bündnis-Rat wählt Kassierer und Kassenprüfer. Es finanziert sich aus Beiträgen der beteiligten Kräfte, Spenden und gemeinsamen Finanzaktivitäten. Wahlkämpfe werden durch zwei Säulen finanziert: zentrale Kasse für gemeinschaftliche Aufgaben und regionale und örtliche Finanzierung der Aktivitäten durch die örtlichen Bündnisse und Wählerinitiativen.
11. Die Mitarbeit im Bündnis erfordert die Anerkennung der Grundsätze und praktische Aktivität in ihrem Sinne. Die Kandidaten zu Wahlen sind an die Kandidatengrundsätze des Bündnisses gebunden. Ausgeschlossen ist die Mitarbeit von Faschisten und Antikommunisten.