Finanzen

Ergänzende Beschlüsse des Wahlkongresses vom 2. Oktober 2016 in Berlin zur Finanzierung

 

  1. Für die gemeinsame zentrale Wahlkampagne (vor allem Plakate, aber auch andere zentrale Materialien wie das Wahlmanifest, gegebenenfalls ein Büro usw.) wird auf Bundesebene ein Finanzplan durch den Bündnis-Rat erstellt und beschlossen. Die beteiligten Organisationen legen ihren Beitrag eigenverantwortlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und im Sinne der gemeinsamen Planung und Finanzierung fest, die sie dann verbindlich einhalten. Es werden gemeinsame Veranstaltungen zur Finanzierung des Wahlkampfs (Kultur, Feste, Konzerte etc.) geplant. Die Beiträge werden auf das einzurichtende Konto des Bündnisses eingezahlt. Eigenständige Wahlkampfaktivitäten und -Materialien finanziert jede Organisation selbst.
  2. Die Bündnisse auf der Ebene der Landesverbände sind verantwortlich für die Planung und Finanzierung landesweiter Aktivitäten, vor allem auch in Regionen ohne Wählerinitiativen (Plakatierung auf dem flachen Land etc.).
  3. Gemeinsame Wahlkampfmaterialien (Plakate, Wahlzeitung) werden durch die örtlichen Wählerinitiativen finanziert (bestellt, verbreitet). Alle Beteiligten können darüber hinaus selbst weitere Materialien beziehen (für Einsätze über Land usw.), was sie jeweils selbst zahlen.
  4. Die Wählerinitiativen finanzieren ihre Aktivitäten eigenständig. Eine regionale Zusammenarbeit ist erstrebenswert.
  5. Im Falle einer Wahlkampfkostenerstattung (bei ca. 0,5% der Stimmen) werden daraus als erstes alle Kosten erstattet. Ein möglicher Überschuss wird entsprechend den Anteilen, die die beteiligten Organisationen oder Einzelpersonen eingezahlt bzw. an den realen Kosten übernommen haben, aufgeteilt (Ausnahme: staatliche Zuwendungen zu Partei-Spenden, die bei der MLPD verbleiben).
  6. Man kann einen Antrag stellen auf zentralen Zuschuss, z.B. für Überland-Wahlkampf.