Kategorien
Internationalistische Liste / MLPD Wählerinitiativen

Brandenburg: Wahlbehinderung der Internationalistischen Liste/MLPD

In einer Presseerklärung protestiert Dr. Gabriele Wallenstein, Spitzenkandidatin der Internationalistischen Liste/MLPD zur Bundestagswahl im Land Brandenburg, gegen die undemokratische Androhung der Kriminalisierung von Unterstützern der Landesliste Brandenburg durch das Landeswahlamt:

„Am 10. April 2017 wurden gegenüber der Vertreterin der Internationalistischen Liste/MLPD in Brandenburg 82 Unterstützerunterschriften durch das Wahlamt in Potsdam nicht beglaubigt. Zur Begründung, die nicht weiter belegt wurde, hieß es, dass die Unterzeichner bereits andere Parteienlisten unterzeichnet hätten. Das stellen wir ausdrücklich in Frage; eine solch hohe Quote angeblicher Doppelunterschriften (8%) haben wir sonst nirgends erlebt!

Weiter wurde erklärt, dass sich die Unterzeichner strafbar gemacht haben, weil sie für zwei Parteien das Recht auf Wahlzulassung unterstützt hätten. Seitens der Behörde wurde sich trotz Aufforderung willkürlich geweigert, die Unterschriften bzw. Kopien hiervon zur Überprüfung auszuhändigen.
Es ist bereits eine undemokratische Wahlbehinderung, dass nicht im Bundestag vertretene Parteien im Bundesgebiet bis zu 50.000 Unterstützungsunterschriften vorlegen müssen. Auch die Vorschrift, dass nur für eine Partei eine Unterstützungsunterschrift abgegeben werden kann, ist undemokratisch und willkürlich. Schließlich ist die Unterstützungsunterschrift keine Vorwegnahme einer Wahlentscheidung, sondern unterstützt, dass es eine fortschrittliche Alternative zu dieser Wahl gibt.

Letztlich geht es darum, dass die sogenannten ‚etablierten‘ Parteien, die bereits im Parlament vertreten sind, unter sich bleiben wollen.
Der Vorwurf der Strafbarkeit erscheint bereits grotesk. Als ob dadurch, dass jemand für zwei Parteien das demokratische Recht auf Wahlzulassung unterschreibt, ein „unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeigeführt“ werden könnte (so der Wortlaut des § 107a StGB).

Es kann nicht akzeptiert werden, dass Menschen, die das demokratische Recht der Internationalistischen Liste/MLPD auf Wahlzulassung unterstützt haben, nun seitens der Wahlbehörden mit Kri-minalisierung gedroht wird. Wir fordern, dass diese Drohung umgehend zurückgenommen wird.“

Von zKOG

Die zentrale Koordinierungsgruppe (zKOG) koordiniert die Arbeit im InterBündnis bundesweit und zwischen den Plattformen im Sinne der Beschlüsse des Bündnis-Rats und der Bündnis-Kongresse und bestimmt einen dreiköpfigen geschäftsführenden Ausschuss (gA).