Kategorien
Internationalistisches Bündnis Thüringen-Wahl 2019

Höcke darf bezeichnet werden, was er ist – Faschist

Das Internationalistische Bündnis hat am 26. September auf dem Eisenacher Markt gegen die Kundgebung der AfD protestiert – insbesondere gegen den Auftritt des Faschisten Björn Höcke.

Die richtige Qualifizierung Höckes als „Faschist“ sollte zuerst nicht öffentlich vorgebracht werden dürfen. Dazu die MLPD Thüringen als Mitveranstalter: „ Ein skandalöser Auflagenbescheid erreichte uns gestern …

Die Stadtverwaltung (Eisenach, Anm. d. Red.) bestätigte die Kundgebungsanmeldung, untersagt allerdings, Björn Höcke als das zu bezeichnen, was er ist: Ein Faschist. Die Begründung ist haarsträubend: ‚Faschist‘ wäre eine ehrverletzende Äußerung. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit sei zulässig, da die öffentliche Sicherheit ansonsten gefährdet werden würde.

Von einem Mann, der den Holocaust relativiert, sich mit Identitären und anderen Nazis umgibt, der eine ‚Wende in der Erinnerungskultur um 180 Grad‘ fordert, der mit anderen Faschisten die rassistischen Demonstrationen in Chemnitz 2018 angeführt hat, geht eine große Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. Das hat er jüngst im abgebrochenen Interview mit dem ZDF deutlich gemacht.

Offenbar geht aber eine noch größere Gefahr von Leuten aus, die ihn völlig korrekt als Faschisten bezeichnen.

Diese Entscheidung reiht sich in die Rechtsentwicklung der Regierung und der bürgerlichen Parteien ein, die offenbar bis hinein in einige Stadtverwaltungen reicht.

Ein solcher Bescheid kann auf keinen Fall akzeptiert werden. Das Internationalistische Bündnis geht gerichtlich dagegen vor. Die Anwaltskanzlei Meister & Partner hat Widerspruch eingelegt und Eilantrag beim Verwaltungsgericht Meiningen gestellt.“

Dieser Eilantrag hatte nun Erfolg. Das Verwaltungsgericht Meiningen urteilte: „Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Auflage in Nr. I.1. des Bescheids der Antragsgegnerin vom 25.09.2019 („Die Bezeichnung Faschist ist im Rahmen der Versammlung untersagt“) wird wiederhergestellt … Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.“ Kurz gesagt: Die Auflage der Stadt Eisenach ist vom Tisch. Höcke darf als Faschist bezeichnet werden und die Stadt Eisenach trägt die Kosten des Verfahrens. Ein großer Erfolg zu dem dem Internationalistischen Bündnis gratuliert werden darf. (hier das komplette Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen als pdf-Datei!)

Am nächsten Tag berichtete die WAZ (in Nordrhein-Westfalen meistgelesene Zeitung), dass Höcke „Faschist“ genannt werden darf – Zahlreiche weitere Medien folgen. Inzwischen trendet das „Höcke-Urteil“ bei Twitter auf Platz 1.

Das schreibt die WAZ:

„Es gibt eine ‚überprüfbare Tatsachengrundlage‘ , es sei ’nicht einfach aus der Luft gegriffen‘: Björn Höcke, Thüringens AfD-Chef, darf Faschist genannt werden. Das hat ein Gericht entschieden – es ging um eine Protestaktion gegen ein Familienfest der Partei im thüringischen Eisenach. Die Stadt Eisenach hatte eine angemeldete Versammlung zwar genehmigt, eben jene Begrifflichkeit im Thema der Kundgebung aber nicht – mit einem Verweis darauf, dass die Meinungsfreiheit hier eingeschränkt werde dürfte, da ‚Faschist‘ eine ehrverletzende Bezeichnung sei, zudem die Sicherheit gefährdet würde.

Konkret war die Aktion gegen die AfD-Veranstaltung mit dem Titel ‚Protest gegen die rassistische AfD insbesondere gegen den Faschisten Höcke‘ für den 26. September angemeldet worden. Der Anmelder akzeptierte nicht, dass die Stadt ihn abbügelt hatte und zog im Eilverfahren vor Gericht. Das zuständige Verwaltungsgericht Meinigen musste dann die Entscheidung treffen, ob der Titel der Kundgebung so hinnehmbar ist. Und fand: Ja, ist er.

Kernargument ist, es handele sich bei ‚Faschist‘ um ‚ein Werturteil, welches durch Art. 5 GG als geschützte Meinung anzusehen ist“‘ wie es in der Erklärung des Gerichts heißt, die das linke Portal Rote Fahne News veröffentlicht hat. Es sei eine ’subjektive Einordnung in einer gesellschaftlich wichtigen Frage, durch die die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik nicht überschritten werde'“.

Auch Jutta Ditfurth hat einen Tweet zu dem Gerichtsbeschluss geteilt (vom Spiegel) und dazu geschrieben, dass wahrscheinlich die MLPD hinter dem Antrag stecke. Das schätzen wir, Frau Ditfurth, dass Sie unsere Urheberschaft noch breiter bekannt machen. Daran ändert auch die „Antisemitismus-Keule“ in Ihrem Tweet nichts …

Hier der Artikel in der WAZ

Eine neue Broschüre hat unsere Trägerorganisation MLPD herausgegeben um weiter mit der AfD abzurechnen. Hier kann sie als PDF heruntergeladen werden:

Von zKOG

Die zentrale Koordinierungsgruppe (zKOG) koordiniert die Arbeit im InterBündnis bundesweit und zwischen den Plattformen im Sinne der Beschlüsse des Bündnis-Rats und der Bündnis-Kongresse und bestimmt einen dreiköpfigen geschäftsführenden Ausschuss (gA).